AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragspartner ist:

Anna Bodner, Marderweg 15, 73099 Adelberg

mail@anna-bodner.de

www.anna-bodner.de

§1 All­ge­meines

Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle der Fotografin Anna Bodner (im Folgenden „der Fotograf“ genannt) erteil­ten Aufträge. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Sie gel­ten als verein­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen nach Angebotserhalt zu erklären.

Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

§2 Finale Buchung

Die Buchung ist bindend beauftragt sobald dies eindeutig schriftlich, z.B. per Email, kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anzahlung fällig und ist in jedem Fall zu leisten. Der anschließende Zahlungseingang der Anzahlung fixieren die Beauftragung auf beiden Seiten und der Termin wird verbindlich reserviert.

§3 Anzahlung

Mit Zustandekommen des Vertrages und der verbindlichen Buchung wird eine Vorauszahlung in Höhe von 25% der vereinbarten Gesamtkosten fällig, zahlbar binnen 7 Tage nach schriftlicher Auftragsbestätigung. Die restlichen 75% sind zahlbar binnen 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Anzahlung ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages wird sie einbehalten. Die Anzahlung ist nicht übertragbar auf andere Produkte des Auftragnehmers. Sollte sich das Hochzeitsdatum verschieben und der Fotograf kann den neuen Termin nicht wahrnehmen, verliert das Brautpaar die Anzahlung ebenfalls. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Der Hochzeitstermin wird erst bei Eintreffen der Anzahlung fest reserviert.

§4 Vergütung und Eigentumsvorbehalt

Für die Her­stel­lung der Fotografien wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Req­ui­siten, Stu­diomi­eten etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen.

Soweit der Fotograf Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten.

Der Fotograf wird die Bilder sorgfältig auswählen, die den Auftraggebern zur Abnahme vorgelegt werden. Die Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder. Auch eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Vergütung. Allfällige über die getroffene Vereinbarung hinausgehende Nachbearbeitungen gehen zu Lasten der Auftraggeber und sind gesondert zu vergüten.

Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Fotografien Eigen­tum und in den Hän­den des Fotografen.

§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrecht

Das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien liegt immer beim Fotografen.

Die vom Fotografen hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung. Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach voll­ständi­ger Bezahlung des vereinbarten Hon­orars an den Auftraggeber über.

Bei der Ver­wen­dung der Fotografien in Online– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch) wird ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten, z.B. Fotos von www.anna-bodner.de, oder eine Verlinkung auf Instagram: www.instagram.com/anna.bodner.photography.

Eine entgeltliche Nutzung der Fotografien bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.

Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPEG. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, Print- und Onlinemedien, etc.).

§6 Stornierung und Rücktritt

Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschließen, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies zu folgenden Stornobedingungen möglich:

  • Bis zu drei Monaten vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 25% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen,
  • bis zu 4 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin 50% der vereinbarten Auftragssumme,
  • bis zu 2 Wochen vor dem Hochzeitstermin ein Betrag in Höhe von 80%,
  • ab 2 Wochen bis zum Tag der Hochzeit 90% vom vereinbarten Gesamtpreis.

Der Fotograf kann nur im Falle höherer Gewalt (z.B. Unfall oder Krankheit) vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer wird alles in seiner Macht Stehende tun, um dem Brautpaar einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Das Brautpaar verzichtet im Falle höherer Gewalt auf Schadensersatzforderungen oder die Abtretung eventueller Mehrkosten an den Fotografen. Eine bereits erhaltene Anzahlung wird vom Fotografen zurückerstattet.

§7 Haftung

­Im Falle einfacher Fahrlässigkeit vom Auftragnehmer ist die Haftung für Sach- und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Verkehrsstörungen, Umwelteinflüssen, Verlust/Defekt der Ausrüstung, etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen oder den Auftrag dadurch nicht ausführen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich Anna Bodner in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen bemühen.

Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

§8 Bildbearbeitung

Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Fotografien in ähnlichem Stil bear­beitet werden. Die nachträgliche Bear­beitung von Fotografien des Fotografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in Schwarz/Weiß oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

§9 Lieferzeit und Reklamationen

Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen 4 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Fotografien schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§10 Sonstige Vereinbarungen

Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass es in deren Verantwortung liegt, die Genehmigung für Fotoaufnahmen vom Veranstaltungsort, der Kirche oder sonstigen Locations einzuholen.

§11 Schlussbestimmungen

Bei Buchung stimmt der Auftraggeber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Anna Bodner Photography zu.

Mündliche Nebenabreden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Diese AGB gelten ab dem 31.01.2022.

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